Wichtige Informationen
für Jugendliche
und Heranwachsende
im Strafverfahren

In Deutschland unterliegen Jugendliche von 14 bis 18 und Heranwachsende bis 21 einem speziellen Jugendgerichtsgesetz (JGG).
Das bedeutet, dass ich bis zum 21. Geburtstag anders behandelt werde als Erwachsene, wenn ich gegen die deutschen Strafgesetze verstoßen habe.

Im Vordergrund des JGG steht der Erziehungsgedanke, d. h. dass ich, statt bestraft zu werden, einsehen soll, dass ich Unrecht getan habe, damit ich mich in Zukunft rechtmäßig verhalte: also so, wie es die Gesetze vorschreiben.

Die Polizei nimmt ein Protokoll über die Tat auf und verhört mich. Sie muss auch meine EntlastungszeugInnen befragen. Nach Abschluss der Ermittlungen gibt sie die Akte an die Jugendstaatsanwaltschaft weiter.

Von der Tat bis zu einer möglichen Anklage durch die Staatsanwaltschaft und die Verhandlung beim Jugendgericht vergeht oft mehr als ein Jahr.

Die Staatsanwaltschaft kann nach § 45 JGG von der Verfolgung der Tat absehen oder das Jugendgericht nach § 47 JGG auf Strafe verzichten, wenn ich mich bemüht habe, einen Ausgleich mit dem Opfer zu erreichen.
Dazu wende ich mich an den Täter-Opfer-Ausgleich.

Wenn das Jugendgericht sein Urteil gesprochen hat und ich die angeordneten Maßnahmen erfüllt habe, muss ich mit einem weiteren (Zivil-) Prozess rechnen, denn in der deutschen Justiz gibt es eine Trennung von Straf- und Zivilrecht!
Im Zivilprozess kann das Opfer auf die Bezahlung seines gesamten Schadens klagen.

Eine Straftat wird meistens sehr teuer. Zum Schaden gehören unter anderem:

  • der angerichtete Sachschaden
  • Schmerzensgeld für das Opfer
  • Arzt-, Krankenhaus- und sonstige Behandlungskosten
  • Verdienstausfall (Kosten des Arbeitgebers des Opfers) und Fahrtkosten
  • Gerichts- und Anwaltskosten (vor allem eben Anwaltskosten des Opfers)
  • eventuelle Zinsen, wenn der Schaden nicht sofort bezahlt wird

Also: das können bei einer einfachen Körperverletzung schnell mehr als € 2.500 sein!

Meine Eltern sind nicht verpflichtet, für den Schaden aufzukommen, denn Eltern haften nur dann für ihre Kinder, wenn die Eltern mitschuldig sind.
Ab dem 7. Lebensjahr müssen Kinder und Jugendliche den angerichteten Schaden selbst bezahlen! Da sie meistens kein Geld haben, hat das Opfer - wenn es einen juristischen Titel erstreitet - 30 Jahre lang Anspruch auf Bezahlung!

Jedes Opfer kann abwarten, bis ich etwas besitze oder verdiene und dann mein Gehalt oder Eigentum pfänden lassen.
Wenn mehrere TäterInnen einen Schaden verursacht haben, so kann sich das Opfer auswählen, von wem es den gesamten Schaden ersetzt bekommen möchte. Es kann also sein, dass ich in einem solchen Fall für alle Kosten alleine aufkommen muss!

Gewalt ist dumm und teuer!