Sie müssen also den von ihren Kindern verursachten Schaden nicht bezahlen, wenn sie nicht durch ihr eigenes Fehlverhalten den Schaden (mit-) verursacht haben, etwa durch Missachtung der Aufsichtspflicht.
Der Arbeitsfonds des TOA Bremen ermöglicht es jungen Beschuldigten, die hierzu sonst finanziell nicht in der Lage wären, durch Ableistung ehrenamtlicher Tätigkeit in gemeinnützigen Einrichtungen finanzielle Schadenswiedergutmachungen, die im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens vereinbart worden sind, zugunsten der Verletzten/Geschädigten (zumindest teilweise) zu erwirtschaften.
Die arbeitgebende Einrichtung weist lediglich die geleisteten Stunden nach und der dadurch erwirtschaftete Betrag (vergütet gemäß dem in Bremen jeweils geltenden Mindestlohn) wird unbürokratisch aus dem Fonds an die/den Geschädigten überwiesen. Dadurch wird auf der Beschuldigtenseite gegebenenfalls der Einstieg in eine Schuldenspirale bzw. dessen Verschärfung vermieden und die Geschädigtenseite erhält zeitnah eine Schadenswiedergutmachung, die sie aufgrund der Mittellosigkeit der/des Beschuldigten sonst allenfalls auf einem langwierigen und möglicherweise wenig erfolgversprechenden zivilrechtlichem Weg einfordern müsste.
Die Ableistung von ehrenamtlicher Tätigkeit in zum Wohnort der Beschuldigten möglichst nahegelegenen gemeinnützigen Einrichtungen, die entsprechend den eigenen Interessen selbstverantwortlich ausgewählt werden können, führt im günstigen Fall zu einer über die Ableistung der erforderlichen Arbeitsstunden hinausgehenden Anbindung der jungen Menschen an Einrichtungen in ihrer Region. Dies kann bestenfalls zu einer Loslösung aus delinquenten Gruppen beitragen.
Zusätzlich erfahren die jungen Menschen Selbstwirksamkeit und Anerkennung für ihre geleistete Arbeit.
Gespeist wird der Arbeitsfonds in erster Linie durch vom Gericht bzw. der Staatsanwaltschaft verhängte Geldauflagen oder Privatspenden.
Mitarbeiter
Herr
Steudel
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