- Wiederherstellung des sozialen Friedens mit der Absicht der
- (Re-)Integration don Beschuldigten/Täter:innen und Verletzten/Geschädigten in die Gemeinschaft
- Angebot eines triangulierten Austausches mit neutralen Vermittler:innen über die Tat und deren Folgen
- (Psychologische) Unterstützung, um mit dem Geschehenen und dessen Folgen innerlich abzuschließen und Minderung der Ängste vor einer Haftentlassung
- Auslotung der Möglichkeiten der Wiedergutmachung und
- Kontrolle der Erbringung.
TOA-Versuche in der Justizvollzugsanstalt Bremen Oslebshausen
Dieses Projekt
soll die
Auseinandersetzung der Inhaftierten mit den konkret von ihnen
Verletzten/Geschädigten fördern. Dazu werden zunächst mehrere Einzelgespräche mit den
Beschuldigten/Täter:innen und Verletzten/Geschädigten
geführt. In den dafür geeigneten Fällen und wenn die
Beteiligten dies
wünschen, werden gemeinsame Gespräche mit
Beschuldigten/Täter:innen und Verletzten/Geschädigten
geführt.
Neben einer Entschuldigung werden Vereinbarungen zu materiellen und
immatieriellen Wiedergutmachungen getroffen und deren Einhaltung
begleitet.
Ziele der Maßnahme:
Literatur:
Matt, E. / Winter, F. (2013): TOA im Bremer Strafvollzug. In: TOA-Magazin – Die Fachzeitschrift zum Täter-Opfer-Ausgleich, 01/2013, Köln, S. 45-47.
Matt, E. / Winter, F. (2002): Täter-Opfer-Ausgleich in Gefängnissen - Die Möglichkeiten der restorative justice im Strafvollzug. In: Neue Kriminalpolitik, 14. Jhg., Heft 4, S. 128 – 132.