Die Verwaltungsvorschrift "Gemeinsame Richtlinie [...] zur Durchführung des
Täter-Opfer-Ausgleichs im Lande Bremen" vom 20.12.2022
Es gibt eine Verwaltungsvorschrift zu Durchführung des TOA im Land
Bremen: Die "Gemeinsame Richtlinie der Senatorin für Justiz und
Verfassung, der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und
Sport, des Senators für Inneres und der Senatorin für
Kinder und Bildung zur Durchführung des
Täter-Opfer-Ausgleichs im Lande Bremen", die - wenn nötig -
aktualisiert und an die Erfordernisse der Umsetzung des TOA z.B. bzgl.
des rechtlichen Rahmens, der Datenschutzbestimmungen und neuer Konzepte
angepasst wird.