Täter-Opfer-Ausgleich Bremen

Menü
Infos Schlichtungsstellen Rechtlicher Rahmen Mitarbeiter:innen Praktikum Literatur Statistik
Infos Schlichtungsstellen Rechtlicher Rahmen Mitarbeiter:innen Praktikum Literatur Statistik

Allgemeine Informationen

Täter-Opfer-Ausgleich / Konfliktschlichtung? - Was ist das eigentlich?

Ein Streit oder eine Straftat haben viele unangenehme Folgen. Ein Täter-Opfer-Ausgleich oder eine Konfliktvermittlung sollen in geeigneten Fällen Schäden begrenzen undWiedergutmachung der aufgetretenen Ungerechtigkeiten erreichen. Besonders geeignet ist Konfliktvermittlung dort, wo neben dem rechtlichen Problem eine persönliche Beziehung zwischen den Betroffenen besteht oder wo wegen sachlicher und rechtlicher Komplikationen mit langwierigen und teuren Rechtsverfahren ohne vernünftiges Ergebnis zu rechnen ist.

Wir bieten zerstrittenen Parteien, Beschuldigten und Verletzten/Geschädigten die Möglichkeit

Welche Vorteile hat das für mich?

Als Verletzte:r/Geschädigte:r kann ich gegenüberTäter:innen

Als Täter:in kann ichzeigen, dass ich

Was tun die Vermittler:innen?

Die Vermittler:innen stehen im Einverständnis mit allen Beteiligten. Sie sind "allparteiliche" neutrale Mediatoren und arbeiten justizunabhängig und für die Beteiligten kostenlos. Mit dem ihnen Anvertrauten gehen sie vertraulich um (Schweigepflicht) und ihre Aufgabe ist es, die Beteiligten darin zu unterstützen, selbst eine geeignete Lösung ihres Konfliktes zu finden.

Wie ist der Ablauf?

Die Beteiligten vereinbaren zunerstTermine für Einzelgespräche mit den Vermittler:innen. Dort wird über die Tat und ihre Folgen gesprochen. Danach werden mögliche Interessen und Wiedergutmachungsleistungen gesucht, z. B.:

In einem gemeinsamen Treffen können die Beteiligten dann miteinander über den Vorfall sprechen und sich auf konkrete Wiedergutmachungsleistungen einigen.

Wann ist die Sache zu Ende?

Sind sich die Betroffenen einig, können die Wiedergutmachungsleistungen und die Beilegung des Konfliktes verbindlich in einem Schlichtungsvertrag festgehalten werden. Sobald die Wiedergutmachung vollständig abgewickelt ist, ist die Vermittlung beendet.Wenn die Betroffenen es wünschen, wird die Staatsanwaltschaft oder das Gericht über die erfolgte Schlichtung informiert.